Jugendlicher checkt Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsvertrag.

Dein Schritt ins Berufsleben

Der Ausbildungsvertrag legt die Bedingungen fest, unter denen Du Deine Ausbildung in einem Unternehmen absolvierst und beschreibt die Rechte und Pflichten, welche Du als Auszubildende*r hast. Der Vertrag wird vor Beginn Deiner Ausbildung aufgesetzt und von den Ausbildenden sowie vom baldigen Auszubildenden und bei Minderjährigen von deren gesetzlichen Vertretern*innen unterschrieben. Den Inhalt des Ausbildungsvertrags darf das Unternehmen nicht frei formulieren, denn die meisten Punkte sind nach strengen gesetzlichen Vorgaben für Berufsausbildungen geregelt und in Musterverträgen festgehalten.

Der Ausbildungsvertrag muss folgende Angaben enthalten:

Icon Vorschriften Ausbildungsvertrag

Welche zusätzlichen Vorschriften während der Ausbildung beachtet werden müssen (v.a. tarifliche Regelungen, Betriebsordnungen, Dienstvereinbarungen).

Icon Ausbildungsverguetung Ausbildubsgvertrag

Wie und in welcher Höhe die Ausbildung vergütet wird (dazu gehören u.a. auch Sachleistungen wie z.B. Wohnung oder Übernahme der Kosten für außerbetriebliche Maßnahmen und Berufskleidung, Regelungen zur Lohnfortzahlung).

Icon Ausbildungsvertrag Dauer

Die Dauer mit Beginn und Ende der Ausbildung.

Urlaubskalender Icon

Welche Urlaubsregelungen bestehen.

Icon Ausbildungsmassnahmen Ausbildungsvertrag

Welche außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen nötig sind.

Icon Ziele Ausbildungsvertrag

In welchem Beruf ausgebildet werden soll und welche Ziele mit der Ausbildung verfolgt werden.

Icon Arbeitszeit Ausbildungsvertrag

Wie viele Stunden die tägliche Arbeitszeit beträgt.

Icon Probezeit Ausbildungsvertrag


Wie lange die Probezeit dauert.

Icon Ausbildungsvertrag Kuendigungsbedingungen

Unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung des Ausbildungsvertrags möglich ist (v.a. Kündigungsbedingungen während der Probezeit, Kündigungsgründe, Kündigungsform, Gründe für die Unwirksamkeit von Kündigungen, Schadensersatzpflicht auf beiden Seiten, Regelungen bei Betriebsaufgabe oder Entzug der Ausbildungseignung).

Gesetzeswidrig sind dagegen Vertragsinhalte, die Auszubildende nach ihrer Ausbildung in ihrer Berufsausübung einschränken; dass ein Auszubildender auch nach Ausbildungsabschluss im jeweiligen Betrieb weiterbeschäftigt wird, kann erst in den letzten sechs Monaten der Ausbildung mit einem zusätzlichen Vertrag vereinbart werden. Ungültig sind zudem Verpflichtungen des Auszubildenden bezüglich Entschädigungszahlungen für die Berufsausbildung, Strafen und das Ausschließen oder Beschränken von Schadensersatzansprüchen an den Ausbildungsbetrieb (§ 12 BBiG).

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