Mit Beginn der Ausbildung bist du kein*e Schüler*in mehr, sondern ein Azubi. Dadurch ändert sich auch dein rechtlicher Status. Du hast bzw. deine Eltern haben einen Ausbildungsvertrag unterzeichnet, der dich in gewisser Weise an das entsprechende Ausbildungsunternehmen bindet – mit Rechten und Pflichten. Diese sind gesetzlich geregelt, z. B. im Berufsbildungsgesetz (BBiG*), im Jugendarbeitsschutzgesetz oder in der Handwerksordnung.
Hier findest du zur Orientierung eine Übersicht deiner Rechte und Pflichten in deiner Ausbildung.
Wenn du über alle deine Rechte und Pflichten als Azubi Bescheid weißt, bist du bestens gerüstet und kannst dich voll auf dein Ausbildungsziel konzentrieren. Werfen wir also einen Blick auf die wichtigsten Rechte und Pflichten in der Ausbildung.
Angemessene Ausbildungsvergütung. Als Azubi hast du das Recht auf eine monatliche Vergütung. Diese gilt auch für die Zeit, in der du am Berufsschulunterricht oder an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen teilnimmst.
Ordnungsgemäße Ausbildung. Der / die Ausbilder*in muss dafür sorgen, dass der auszubildenden Person die beruflichen Kenntnisse und Handlungsfähigkeiten vermittelt werden, die für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung erforderlich sind.
Arbeiten nur für das Ausbildungsziel. Offensichtlich ausbildungsfremde Aufgaben müssen Auszubildende nicht ausführen.
Kostenlose Ausbildungsmittel. Als Auszubildende*r sind dir die Ausbildungsmittel, also vor allem Werkzeuge und Werkstoffe kostenlos vom Ausbildungsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft gegebenenfalls auch eine Sicherheitsausrüstung. Dies gilt insbesondere für Ausbildungsmittel, die zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen benötigt werden.
Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen. Nach dem BBiG hat der ausbildenden Betrieb die Pflicht dich für den Berufsschulunterricht bzw. für alle vorgeschriebenen Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen. Dies gilt auch für schulische Aktivitäten außerhalb der Unterrichtszeit, beispielsweise für Betriebsbesichtigungen.
Besondere Kündigungsmöglichkeit. Wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder dich für eine andere Tätigkeit ausbilden lassen möchtest, gestattet dir das BBiG, jederzeit das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen schriftlich und unter Angabe des Grundes zu kündigen.
Auslandseinsatz. Seit 2005 ist es möglich, dass du einen Teil deiner Ausbildung im Ausland, beispielsweise in einem ausländischen Tochterunternehmen, absolvierst. Darüber sollten sich beide Seiten gegebenenfalls verständigen und dies auch im Ausbildungsvertrag schriftlich festhalten. Einen Rechtsanspruch auf einen Auslandseinsatz hast du jedoch nicht.
Anspruch auf ein Zeugnis. Nach dem BBiG hast du als Azubi das Recht, am Ende der Ausbildung zumindest ein einfaches Zeugnis zu erhalten. Auf dein Verlangen hin auch ein qualifiziertes Zeugnis. Dies bedeutet, dass auch das betriebliche Verhalten und die Leistung vom Ausbildungsbetrieb zu beurteilen sind.
Urlaubsanspruch. Während deiner Berufsausbildung hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub. Du musst jedoch bei deiner Urlaubsplanung darauf achten, längere Urlaube in die Ferienzeit zu legen, da die Schulpflicht auch mit genehmigtem Urlaub weiter besteht. Die Dauer deines gesetzlichen Jahresurlaubs ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt und richtet sich nach deinem Alter während der Ausbildung.
Im Ausbildungsvertrag kann ein darüberhinausgehender Urlaubsanspruch vereinbart werden.
Das Berufsbildungsgesetz legt fest, welche Rahmenbedingungen während einer Berufsausbildung gelten. Es ist dazu da, Auszubildenden einen rechtlichen Rahmen zu bieten und Regeln für Ausbildungsbetriebe vorzugeben. Kurz gesagt: Im BBiG findest du Rechte und Pflichten für Auszubildende sowie Ausbildungsbetriebe.
Lernpflicht. Als Auszubildende*r ist deine Hauptpflicht die Lernpflicht. Das bedeutet, dass du dich nach besten Kräften – körperlich und geistig – um das Erlernen des von dir gewählten Berufs bemühen musst, auch im Hinblick auf das Ausbildungsziel: einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.
Sorgfaltspflicht. Nach dem BBiG hast du als Azubi die dir aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Dazu gehört auch das ordnungsgemäße Führen schriftlicher Ausbildungsnachweise (Berichtsheft), die fast alle Ausbildungsordnungen vorschreiben.
Teilnahmepflicht. Nach BBiG besteht für dich die Pflicht, an den Ausbildungsmaßnahmen, für die du freigestellt wirst, teilzunehmen. Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule sehen auch die Schulgesetze der Bundesländer vor. Übrigens: Als Auszubildende*r bist du verpflichtet, deinem / deiner Ausbilder*in im Betrieb dein Berufsschulzeugnis vorzulegen.
Weisungen Folge leisten. Du hast den Weisungen zu folgen, die dir im Rahmen der Berufsausbildung von deinen Ausbilder*innen oder anderen weisungsberechtigten Personen erteilt werden. Die weisungsberechtigten Personen sollten dir mit Beginn der Ausbildung vorgestellt werden.
Einhalten der Betriebsordnung. Als Azubi hast du die Pflicht die für den Ausbildungsbetrieb geltende Ordnung zu beachten. Diese kann zum Beispiel ein Rauchverbot wie auch allgemeine Vorschriften zum Betreten bestimmter Räume beinhalten. Dazu gehört auch das Gebot, Schutzkleidung zu tragen.
Pfleglicher Umgang mit Ausbildungsmitteln. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen musst du nach dem BBiG pfleglich behandeln. Das gilt auch für Werkzeuge und Werkstoffe, welche du zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen kostenlos von deinem Arbeitgeber gestellt bekommst.
Krankheitsmeldung. Ein Fernbleiben von der Ausbildung hast du unverzüglich zu melden und bei Krankheit eine ärztliche Bescheinigung bei deinem Ausbildungsbetrieb vorzulegen.
Pflicht zur Verschwiegenheit. Du bist nach dem BBiG verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere gegenüber Konkurrenzbetrieben.
Wie du siehst; Wenn du über alle deine Rechte und Pflichten als Azubi Bescheid weißt, bist du bestens gerüstet und kannst dich voll und ganz auf dein Ausbildungsziel konzentrieren.
Übrigens: Ausführliche Informationen findest du auch beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Als Auszubildende*r bist du dazu verpflichtet, dich an deinem Arbeitsplatz nach den firmeninternen Kleidungsregeln zu richten. Diese Regeln können von Betrieb zu Betrieb stark variieren. Für bestimmte Tätigkeitsbereiche ist etwa das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich oder von einer Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Dazu gibt es in vielen produzierenden Betrieben einheitliche Arbeits-Outfits, oft mit Logo-Branding. Generell gilt, auch für Bürojobs: Verschaffe dir am Anfang einen Überblick über geltende – auch unausgesprochene – Dresscodes.
Als Auszubildender ist es wichtig zu verstehen, was passiert, wenn du deine Pflichten nicht erfüllst. Zudem kann es in kritischen Situationen hilfreich sein zu wissen, wie du deine Rechte im Fall der Fälle durchsetzen kannst. Lass uns deshalb mal genauer ansehen, was bei einer Verletzung von Rechten und Pflichten passiert.
In seltenen Fällen können Probleme während der Ausbildung so groß werden, dass du überlegst, sie abzubrechen. Bevor du diesen Schritt gehst, solltest du sorgfältig abwägen und dich umfassend informieren, was damit einhergeht.